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OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1988 - 4 A 2752/85 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Juni 1988 - 4 A 2752/85 (https://dejure.org/1988,21435)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Thüringen, 12.09.2013 - 2 EO 412/13
Schriftliche Niederlegung der Auswahlerwägungen auch bei nicht erfülltem …
Der Präsident des Landeskriminalamts und das Verwaltungsgericht hatten die Urkunden über das Bestehen der Laufbahnprüfung keiner inzidenten Prüfung zu unterziehen, weil dem damit dokumentierten bestandskräftigen Verwaltungsakt Tatbestandswirkung zukommt, d. h. seine Wirksamkeit ohne Rücksicht auf seine Rechtmäßigkeit vom Betroffenen sowie Gerichten und Behörden als gegeben hingenommen werden muss, solange die behördliche Maßnahme nicht widerrufen, zurückgenommen, anderweit aufgehoben oder auf sonstige Weise erledigt ist (vgl. OVG NW, Urteil vom 1. Juni 1988 - 4 A 2752/85 - Juris, Rn. 12; zur Tatbestandswirkung vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. November 1986 - 8 C 122/84 u. a. - Juris, Rn. 27).